Energieaudit

nach DIN EN 16247-1

Energieaudit ist Pflicht!

Jetzt: Kosten sparen statt Strafe zahlen!

Gesetzliche Hintergründe & inhaltliche Vorgaben


  • Nicht-KMU sind seit dem 05.12.2015 mindestens alle vier Jahre verpflichtet ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchführen. Am 05.12.2019 ist wieder Stichtag, werden Sie jetzt aktiv und vereinbaren Sie einen Termin bei Absolut Effizient.
  • Ihr Audit muss in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt werden. Absolut Effizient ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Effizienz-Experte eingetragen.
  • Unternehmen sind hinsichtlich der Durchführung des Audits und der Qualifikation des Auditors bei der Bundesstelle für Energieeffizienz beim BAFA nachweispflichtig. Absolut Effizient ist beim BAFA akkreditiert und gelistet.
  • Unternehmen, die vorsätzlich oder fahrlässig der Energieaudit-Pflicht nicht richtig, vollständig, rechtzeitig oder gar nicht nachkommen, droht eine Geldbuße bis zu 50.000 EUR.

Seit 2015 sind Nicht-KMUs (KMU: Kleine und mittelständische Unternehmen gem. EU-Definition) verpflichtet mindestens alle vier (4) Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Dieser Verpflichtung ist unaufgefordert nachzukommen. Jedoch sind auf Anfrage des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die entsprechenden Audit-Unterlagen eines vom BAFA zugelassenen Beraters kurzfristig einzureichen. Kommt man dieser Aufforderung nicht innerhalb der Frist nach, drohen bis zu 50.000,-€ Strafe.

Vielen Unternehmern ist diese Verpflichtung sowie die drohende Strafe bis dato unbekannt. Jedoch verfährt das BAFA nach dem Motto: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“. Das BAFA hat sich zudem zum Ziel gesetzt, jedes Jahr ca. 20% Stichproben zu prüfen.

Vor allem die Beurteilung der Verbindungen und Verflechtungen, die sich im Wesentlichen mit Beteiligungen von Unternehmen und Einzelgesellschaftern befasst, ist nicht trivial. Daher bieten wir Ihnen unsere Hilfestellung an, um die KMU-Kriterien zu prüfen.

Ein Energie-Audit bzw. eine Energie-Beratung bietet jedoch auch Chancen:

1. Wettbewerbsfähigkeit steigern

Energie­kosten wirken sich auf Ihre Selbstkosten aus und gehen somit in die Produktkostenkalkulation ein. Hier besteht enormes Potenzial: Es kann bis zu 80 % Energie eingespart werden.

2. Kosten senken mit staatlicher Unterstützung

Der Staat zeigt sich erkenntlich, wenn Sie ihn dabei unterstützen, die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. So werden u.a. niedrige Zinsen und großzügige Tilgungs­zuschüsse bis zu 60% gewährt; ein echter ROI-Booster. Einzige Bedingung: es bedarf einer Energieberatung durch einen vom BAFA zugelassenen Experten.

3. Besser klein anfangen, als gar nicht

Auch Kleinvieh macht Mist: Maßnahmenpakete, die zu einer Einsparung des Energie­verbrauchs von 10 % führen, können bereits gefördert werden. Neben der gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit ergeben sich aber auch andere angenehme Nebeneffekte: durch werbewirksame Kommunikation lässt sich auch Ihre Außenwirkung positiv beeinflussen. Setzen Sie sich ein „Denkmal“!

Das Beste zum Schluss:

Sollten Sie bei der Bewertung der KMU-Kriterien zu dem Schluss kommen, dass Sie als KMU gemäß der EU-Definition gelten, so fördert der Staat die Energieberatung mit bis zu 80%.

Werden Sie noch heute aktiv!

Ablauf eines Energieaudits

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